Mitglied werden
Die Entscheidung zur Mitgliedschaft
Mitglied bei den Quäkern zu werden ist Teil einer spirituellen Reise, bei der der Weg ebenso wichtig ist wie das Ziel. Das Aufnahmeverfahren ist formal einfach, doch wenn wir die Reise ernstnehmen, ist sie kein schneller Schritt (und kann durchaus dauern). Wer um Aufnahme ansucht, wird in diesem Prozess von der Gemeinschaft begleitet.
Um die Entscheidung, Mitglied zu werden, bewusst treffen zu können, ist es notwendig, uns Quäkerinnen und Quäker und unsere Gemeinschaft kennenzulernen, mit all unseren Besonderheiten, Stärken und auch menschlichen Schwächen: Die Teilnahme an Andachten und dem Gruppenleben, das Gespräch mit Freundinnen und Freunden und die Teilnahme an Bezirks- und Jahresversammlung können Schritte auf diesem Weg sein. Zu all diesen Andachten und Veranstaltungen sind interessierte Menschen eingeladen, als „Freunde der Freunde“ teilzunehmen.
Das Aufnahmeverfahren
In der Ordnung des Zusammenlebens wird das Verfahren der Aufnahme detailliert beschrieben. Dort heißt es unter anderem:
“Menschen, die sich von unserer Art des Gottesdienstes angezogen fühlen und von unserer Haltung und unseren Zeugnissen geleitet werden, möglichst an mindestens einer Bezirks- und einer Jahresversammlung teilgenommen und im Quäkertum und in unserer Gemeinschaft ihre religiöse Heimat gefunden haben, sind eingeladen einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen. Für den Eintritt in die Religiöse Gesellschaft ist eine Übereinstimmung in Einzelfragen nicht entscheidend. Wesentlich sind vor allem die religiöse Haltung und die Bereitschaft, diese im täglichen Leben und innerhalb der Religiösen Gesellschaft wirksam werden zu lassen.“
Die Mitgliedschaft wird bei der Gruppe oder dem Bezirk mit einem Brief beantragt, aus dem hervorgeht, was diesen Menschen zum Quäkertum geführt hat. Die Gruppe/der Bezirk entsendet dann zwei Mitglieder, um ein Gespräch mit dem/der AntragstellerIn zu führen, in dem religiöse Fragen ebenso wie die persönliche Haltung zu Problemen des gesellschaftlichen Lebens besprochen werden. Die beiden Mitglieder berichten der Gruppe/dem Bezirk von dem Gespräch, und die Bezirksversammlung entscheidet über den Antrag. Auf der nächst folgenden Jahresversammlung wird das neue Mitglied der Gemeinschaft vorgestellt – und die Reise geht weiter, in einer Gemeinschaft von Suchenden.